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PostPosted: 28 Dec 2014 11:51 
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Joined: 05 Jan 2011 16:45
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Ab 1.1.2015 gelten in der EU neue Mehrwertsteuerregeln für digitale Dienstleistungen einschl. Software und sonstiger digitaler Produkte zum Herunterladen. Ab diesem Datum wird die Mehrwertsteuer im Land des Käufers fällig, nicht mehr im Land des Verkäufers. Der Verkäufer ist verpflichtet, die Adresse des Käufers festzustellen (und diese theoretisch auch zu verifizieren), die Mehrwertsteuer individuell zu berechnen und sie an das Mitgliedsland weiterzuleiten. (Für letzteres gibt es eine zentrale Einrichtung MOSS - Minimum One Stop Shop. Das betrifft aber nur den Verkäufer, der Käufer ist hier außen vor.)

Die EU sagt außerdem, dass dem Verbraucher angezeigte Preise Endpreise sein müssen, bei bis zu 28 unterschiedlichen Mehrwertsteuersätzen eine kleine Herausforderung.

Die neuen Regeln richteten sich ursprünglich gegen die Großen der Branche, die ihre Server bevorzugt dort aufstellten, wo die MWSt am niedrigsten war, z.B, in Luxemburg mit nur 3% für diese Art von Gütern. Aber es sind auch eine große Zahl Kleinstunternehmer betroffen. Denn derzeit sind keinerlei Ausnahmen vorgesehen, es gibt keine minimale Umsatzschwelle. Entsprechend gibt es erhebliche Zweifel, ob das neue System in der jetzigen Form ohne Nachbesserungen praktikabel sein wird. Aber im Moment gelten die neuen Regeln und wir müssen zunächst einmal damit leben.

In unserem Segment der Payware für virtuelle Eisenbahnsimulationen haben nun einige frustriert geäußert, sie würden ihren Laden zum Ende des Jahres schließen, zu kompliziert seien die neuen Regeln. Für meinen Teil will ich versuchen, mich an die neuen Vorgaben nach bestem Verständnis anzupassen.

Für TransDEM heißt das, dass es auch nach dem 31.12. weiterhin verfügbar bleibt (und natürlich auch weiterentwickelt wird), bei einigen kleinen Änderungen. Zunächst einmal benötige ich dann bei jeder neuen Bestellung die vollständige Adresse des Bestellers. Der gute Name allein genügt leider nicht mehr, ich muss als Verkäufer das Land des Käufers feststellen und belegen. Zum anderen werde ich die Preise leicht anpassen. Es bleibt aber dabei, das weiterhin derselbe Endpreis für die ganze Welt gilt. Dieser Preis enthält für EU-Länder die länderspezifische Mehrwertsteuer und auch weiterhin die PayPal-Gebühren. Die Mehrwertsteuer wird in jeder Rechnung individuell ausgewiesen und ich werde diesen Betrag dann über die MOSS-Clearingstelle an das jeweilige Mitgliedsland weiterleiten.


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